Kosten
Üblicherweise werden bei gesetzlich versicherten Paaren sämtliche Kosten der notwendigen Diagnostik und Therapie von den Krankenkassen übernommen.
GKV Versicherte
GKV Versicherte (Gesetzliche Krankenversicherung) müssen vor Begin der Verfahren der künstlichen Befruchtung die Kostenübernahme einholen. Üblicherweise gilt diese dann 1 Jahr.
Zu ausführlichen Informationen für GKV-Versicherte
PKV Versicherte
PKV Versicherte sind nicht verpflichtet vor Behandlungsbeginn eine Kostenübernahme einzuholen, es empfiehlt sich jedoch zumindest bei den kostenintensiven Behandlung wie IVF und ICSI.
Zu ausführlichen Informationen für PKV-Versicherte



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